Bringen wir mal ein bisschen Ordnung in das ganze Begriffechaos!

 

LRS (Lese- Rechtschreibschwäche): Nicht zu verwechseln mit der Legasthenie. Hierbei handelt es sich meist um ein Lerndefizit, hervorgerufen durch wenig Übung, Krankheit, Schulwechsel, familiäre Probleme,... Hier kann nur das Lesen (isolierte Leseschwäche) oder nur das Schreiben (isolierte Rechtschreibschwäche) oder beides betroffen sein. Die Förderung bezieht sich hauptsächlich auf das Aufarbeiten der Schwachstellen.

 

Legasthenie: Die Legasthenie ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Erlernens von Lesen und Rechtschreibung, die in Besonderheiten von Hirnfunktionen begründet ist. Diese Teilleistungsstörung ist veranlagt und nicht die Folge von unzureichender Beschulung, einer Intelligenzminderung oder andern körperlichen, neurologischen oder psychischen Erkrankungen. Legasthenie ist sehr vielfältig und oft auch unterschiedlich ausgeprägt, hat jedoch eines bei jedem Kind gemeinsam: Ohne die richtige Förderung bleiben die Schwierigkeiten des Kindes massiv.

 

Rechenschwäche: Nicht zu verwechseln mit der Dyskalkulie. Hierbei handelt es sich meist um ein Lerndefizit, hervorgerufen durch wenig Übung, Krankheit, Schulwechsel, familiäre Probleme,... Die Förderung bezieht sich hauptsächlich auf das Aufarbeiten der Schwachstellen.

 

Dyskalkulie: Die Dyskalkulie ist eine Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten, die nicht alleine erklärbar ist durch eine unangemessene Beschulung oder eine niedrige Intelligenz oder andern körperlichen, neurologischen oder psychischen Erkrankungen. Das Defizit betrifft die Beherrschung von der Zahlbedeutung bis hin zu den Grundrechenarten. Diese Teilleistungsstörung ist wie die Legasthenie veranlagt und benötigt ebenfalls eine besondere Förderung.

 

phonologische Bewusstheit: Das sind sogenannte "Vorläuferfähigkeiten" die bereits vor Schuleintritt entwickelt sein sollen. Sie sind für den späteren Erfolg beim Erlernen des Lesens und Schreibens absolut notwendig. Hierzu gehören z. B. die Lautwahrnehmung ("Hörst du in dem Wort Biene ein B?") und das Reimen. Studien haben ergeben, dass Defizite in diesem Bereich das problemfreie Erlernen des Lesens und Schreibens gefährden.

 

Multiaxiale Diagnostik: Hier wird vom Kinderpsychotherapeuten auf verschiedenen Ebenen (Achsen) differenzialdiagnostisch abgegrenzt, ob eventuell eine Legasthenie oder Dyskalkulie vorliegt oder sich vielleicht eine Erkrankung ergibt. (Hieraus ergibt sich dann das sogenannte Gutachten.)

 

Nachteilsausgleich: Durch Vorlage des Gutachtens (Attest), können Eltern mit Lehrern den s. g. Nachteilsausgleich vereinbaren. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. ABER: "Für die Schule leitet sich durch ein Attest jedoch die Verpflichtung ab, jedes Kind mit dem ihm angemessenen Hilfen zu fördern, sobald sich Lernprobleme abzeichnen." Hier können dem Kind beispielsweise verlängerte Arbeitszeiten zur Verfügung gestellt werden, die mündlichen Leistungen mehr gewichtet werden als die schriftlichen oder dem Kind Aufgaben mit einem abweichenden Schwierigkeitsgrad vorgelegt werden.

 

Notenschutz: Durch Vorlage des Gutachtens (Attest), können Eltern mit Lehrern einen Notenschutz vereinbaren. Dies hätte eine Nichtbewertung der Rechtschreibleistung und/oder Leseleistung zur Folge. Anspruch und Verpflichtung verhält sich genauso wie beim Nachteilsausgleich und sollte nur bei massiven Schwierigkeiten oder Versetzungsgefährdung in Anspruch genommen werden.

 

Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII: Die Kosten für das Legasthenie- und Dyskalkulietraining werden leider noch von keiner Krankenkasse getragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, beim Jugendamt die Erstattung über die sogenannte Eingliederungshilfe zu beantragen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach.